Es geht wieder los!

Es geht wieder los!

Ab dem 31. Mai 2021 dürfen sämtliche Fussballspiele im Freien wieder durchgeführt werden.

  • Für alle Aktivitäten sind Schutzkonzepte zu erstellen und einzuhalten, die insbesondere die Erhebung der Kontaktdaten vorsehen müssen.
  • Die Begrenzung der Anzahl aktiver TeilnehmerInnen (SpielerInnen, TrainerInnen, weitere BetreuerInnen, SchiedsrichterInnen) an Trainings und Spielen liegt bei 50 Personen. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten diese Einschränkungen betreffend die Teilnehmerzahl (Trainings- und Spielbetrieb) nicht.
  • Bei Spielen von Teilnehmenden mit Jahrgang 2000 und älter ist die Zuschauerzahl auf ½ der Sitzplatzkapazität des Stadions/Sportplatzes, maximal jedoch 300 Personen beschränkt. Nebst den allgemeinen Abstandsregeln und der allgemeinen Maskenpflicht gilt zudem eine allgemeine Sitzpflicht. Bei Spielen von Teilnehmenden mit Jahrgang 2001 und jünger ist die Zuschauerzahl ebenfalls auf 300 beschränkt. Hier gilt zwar keine Sitzpflicht, jedoch bleiben die allgemeinen Abstandsregeln und die allgemeine Maskenpflicht anwendbar.
  • Klublokale können unter Beachtung der Gastrovorgaben geöffnet werden (insbesondere Sitzpflicht, Vierergruppen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdat        en aller Personen).
  • Qualifikationen infolge von Transfers werden erst ab dem 5. Juli 2021 (anstatt wie üblich ab dem
    1. Juli) erteilt. Dies stellt sicher, dass sämtliche Teams den Rest der Saison mit ihrem aktuellen Kader bestreiten (Saisonende 4. Juli 2021).
  • Qualifikationen von Leihspielern werden aus dem gleichen Grund vom 30. Juni 2021 bis zum offiziellen Saisonende (4. Juli 2021) verlängert. Ab dem 5. Juli 2021 geht die Qualifikation von Leihspielern wieder zum Stammklub über. Gleiches gilt für doppelte Spielberechtigungen. Die Verlängerung der Qualifikation ist dabei unabhängig von der arbeitsrechtlichen Situation zwischen Spielern und Klubs. Diese sind für die allfällige Verlängerung von Arbeitsverträgen oder die allfällige spätere Inkraftsetzung von Arbeitsverträgen für die neue Saison selbst verantwortlich.
  • Die Einschränkungen von Art 165 des Wettspielreglements (Einsatz am Saisonende in unteren Teams) gelten nicht für die verbleibenden Spiele der Saison 2020/21, weil es sich bei diesen Spielen um Vorrunden-Spiele handelt und die Rückrunde der Saison 2020/21 nicht gespielt wird. Davon ausgenommen sind Klubs, deren höchstes Team in einer Liga spielt, in welcher die Rückrunde der Saison 2020/21 (allenfalls in einem verkürzten oder angepassten Format, z.B. Promotion League) gespielt wird.
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